Zitat:
Zitat von jom
Wer übrigens keine Ahnung vom Dt. Kaufrecht hat, der möge am besten schweigen.
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Schon wieder einer....
Um etwas zu verschweigen, bedarf es KENNTNIS.
Schon mal drüber nachgedacht ?
Ihr unterstellt der NL Vorsatz - ohne den genauen Ablauf zu kennen
ist das nicht haltbar
Will ja gar nicht abstreiten daß vllt. bei der Aufbereitung der Schaden
entdeckt wurde und aus Versehen / oder sogar absichtlich nicht
an den Verkauf gemeldet wurde. Aber versucht das mal bei einem Verfahren zu beweisen - viel Spaß!
BTW : Sieht man das ganze als Autokäufer / Kunde kann ich eure Argumentation vollends verstehen, ginge mir auch so.
Wie das ganze dann allerdings schuldrechtlich behandelt wird steht auf einem anderen Blatt - auch nach der Schuldrechtsreform....
Premium Selection setzt hausinterne Standards die ein Wagen erfüllen sollte - das ist letztendlich ein " Versprechen " von BMW. Man kann aber keine
Verpflichtung herleiten, daß gerade bei diesen Fahrzeugen besonderer Augenmerk auf gewisse Dinge gelegt wird.
De facto ein freiwilliges Qualitätsversprechen....
Ich klink mich jetzt aus - der Großteil hier will oder kann die juristische
Seite nicht verstehen....
Gruß