Zitat:
Zitat von benprettig
@ pianist
Der Händler sollte (ich mein sogar muss) darauf hinweisen. Besser: Immer nachfragen...
BEN
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Was erzählst du eigentlich immer
Kein Händler ist verpflichtet Auskunft über den Vorbesitzer zu machen!
Autovermietungen sind Vorbesitzer wie jeder andere auch.
Ein anständiger Händler weist bestimmt auf Nachfrage darauf hin, aber
verpflichtet, nein das ist er nicht!