Moin,
alsoooooo aus meiner Sicht:
Die Funktion im E38 ist eine zugesicherte Eigenschaft die nicht erfüllt wird.
Also muß der Händler das Gerät zurücknehmen und dem Hersteller "vor die Füße werfen". Was die Hotline des Herstellers sagt ( war schon eingebaut) interessiert doch nicht... wie soll man sonst feststellen ob es funktioniert?
Die Aussage bei einem von 10 gehts ist kein Grund das Gerät nicht zurücknehmen zu müssen. Der Typ an der Hotline hat keine Ahnung.
Wo der Hersteller seinenSitz hat ist auch wurscht, der Händler ist Dein Vertragspartner, der hat Dir das Gerät verkauft. Also muß er es auch zurücknehmen und sich mit dem Hersteller auseinandersetzen.
Meine Meinung
Beste Grüße
Didi
Geändert von didi730 (26.09.2008 um 16:23 Uhr).
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