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Alt 10.09.2008, 16:11   #4
Studiosus
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Ich denke, man kann sich schon 100% darauf verlassen - oder eben sein Geld zurückverlangen, falls sich herrausstellt, daß die Firma falsche Angaben gemacht hat !

Mit dem Aktivkohlefilter ist es zudem möglich, auch solche Fahrzeuge umzurüsten, die vor den von GAT angegebenen Zeiten produziert wurden - das ist aber natürlich Fahrzeug-abhängig. In jedem Fal sollte man den Aktivkohlefilter nachrüsten können.

GAT EGR ist allerdings ausgeschlossen bei E32 mit nachgerüstetem G-kat ...
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