Hm, also mit dem Schummel-TÜV das stimmt schon aber mal ehrlich: was haste denn erwartet für das Taschengeld? einen mängelfreien Oberklassewagen?
Ich denke genau das waird dich der Richter auch fragen...
Und so dramatisch sind die Mängel ja auch nicht das man das nicht machen könnte...