Sag ich doch, Gewährleistung!
Allerdings greift die nur, wenn der Defekt beim Kauf bereits bestand, egal ob erkennbar oder nicht.
Dann, glaube ich, gibt es noch irgendeine Frist, könnten 6 oder 12 Monate gewesen sein, nach denen eine Umkehr der Beweislast stattfindet. D.h., nicht der Händler muss nachweisen, dass der Defekt beim Kauf nicht vorhanden war, sondern Du dem Händler, dass er eben schon vorhanden war.
Alles ohne Gewähr aus meinem Gedächtnis entnommen!
Aber antworte doch mal auf meine Frage, ob der Defekt gleich nach Kauf auftauchte, in dem Fall stehst Du vermutlich ganz gut da.
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