Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Vorab gleich von Betrug zu sprechen ist hier aber sicher nicht angebracht.
|
Na dann halt anders:
§263 StGB: Betrug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch
Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder
Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Fazit:
Wer sich als privater Verkäufer bei Ebay anmeldet, obwohl er ein gewerblicher Verkäufer ist und auch dort seiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht, nur mit dem Ziel die Gewährleistung sprich Sachmängelhaftung auszuschließen, begeht einen Betrug im Sinne vn §263 StGB.