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Alt 22.08.2008, 16:21   #22
M8-Enzo
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Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
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Hallo zusammen,

die optische Modifikation eines Instrumentenkombis ist natürlich wie immer Geschmackssache.
Dem einen gefällt das, - dem anderen weniger oder sogar überhaupt nicht. Ich werde tagtäglich mit den unterschiedlichsten Geschmäckern konfrontiert und habe für alle Ansichten vollstes Verständnis.

Es spielt hierbei auch keine Rolle ob man einzig und alleine auf Original steht oder ob gar nicht genug modifiziert werden kann. Schön ist was gefällt!

Allerdings darf man hierbei nicht einfach machen was man will!! Sobald man etwas (gravierendes) an einem Fahrzeug modifiziert läuft man Gefahr, daß die Betriebserlaubnis erlischt! Und damit sollte man absolut nicht spaßen!
In einem Schadenfall kann es ernsthafte und somit sehr teure Probleme mit der Versicherung sowie der Polizei geben wenn man mit einem Auto unterwegs war, mit dem man eigentlich gar nicht hätte fahren dürfen!
Ich muß wohl nicht gezielt darauf hinweisen wie sich Versicherungen in einem Schadenfall verhalten können (nicht zwangsläufig müssen!) wenn sie tiefer in die Tasche greifen sollen! Da wird verständlicherweise gerne geprüft ob alles seine Richtigkeit hatte oder nicht! Und wenn sich dann gemäß (Versicherungs)-Gutachter herausstellt, daß man mit einem Auto ohne Betriebserlaubnis unterwegs war ........... - dann ist erfahrungsgemäß Schluß mit lustig!

Bei der Entwicklung der optischen Modifikation mit meinem Design wurden selbstverständlich VOR der Freigabe entsprechende Prüfungen von Seiten der Dekra sowie von Gutachtern eines großen Versicherungsunternehmens durchgeführt. Es ist - für mich zumindest - äußerst wichtig gewesen, daß die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs durch meinen Tachoumbau in keinster Weise in Frage gestellt werden kann oder sogar erlischt!
Sobald ich jedoch etwas an der vorhanden Software modifiziere, wären sofort - gemäß Aussage meiner damaligen Ansprechpartner/Prüfer - gfls. entsprechende schriftliche Genehmigungen sowie Prüfprotokolle notwendig gewesen damit es zu keinen "Diskussionen" kommt!
(Warum z.B. gibt es sofort eine schriftliche ABE wenn man nur irgendein Plastikteil am Fahrzeug anbringen möchte ....?! - oder es ist gfls. sogar eine Eintragung notwendig ....?!)

Doch genau hier wird es problematisch sobald man als "nicht autorisierter (Betrieb)" sich eine Software (woher auch immer) besorgt und drauf los legt! (Motto: So, - jetzt mache ich ......)

Beweis:
Text kopiert von ADAC.de
Das Herstellen, Verkaufen, Besitzen und Benutzen von Geräten und Software zur Tacho-Manipulation ist seit 17. August 2005 gesetzlich verboten und wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet. Das Straßenverkehrsgesetz wurde hierzu durch den Paragraphen 22 b ergänzt:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,

2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt oder sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.“


Hier geht es zwar weniger um manipulierte KM-Stände, aber man benötigt nun mal genau hierzu eine entsprechende Software! Genau aus DIESEM Grund wäre ich äußerst zurückhaltend wenn man in einem öffentlichen Forum - in dem wahrlich jeder mitlesen kann - die Möglichkeit einräumt "mal eben" etwas an der Software zu verändern um irgendwelche Modifikationen durchzuführen die einem persönlich gut gefallen - ohne im Grunde genommen zu wissen was dieses für Folgen haben kann!
Der eine oder andere sollte sich vielleicht mal bewußt machen WER hier alles mitliest!

Nur mal zur allgemeinen Info: Ich selbst bin in der Zeit in denen ich diese Geräte repariere sowie optisch modifiziere bereits zweimal und unabhängig voneinander von den entsprechenden Leuten (1 x Privatdetektiv und 1 x Reporter einer bekannten Autozeitung) aufgesucht und "geprüft/getestet" worden!!! (Natürlich habe ich erst etwas später erfahren mit WEM ich es zu tun hatte ....). Und auf meine Nachfrage warum man zu mir kommt: "..... wir haben u.a. durch das Internet erfahren daß Sie ........"

Genau DAS ist der Grund warum ich lieber gesetzeskonform handel und u.a. an der Software nichts modifiziere - selbst wenn ich im Prinzip das richtige machen würde damit das Gerät einwandfrei funktioniert!

Jeder muß natürlich selbst wissen und entscheiden was er macht bzw. machen möchte - keine Frage! Ich möchte auch nur vielmehr darüber aufklären, daß man nun mal nicht einfach machen kann was man möchte wenn es um Modifikationen am PKW geht. Das gilt insb. für das öffentliche Anbieten von solchen Dienstleistungen und - noch schlimmer, - wenn diese gegen Bezahlung erfolgen! Denn dann gilt das Ganze als eine gewerbliche Handlung! Und hier gelten gfls. noch ganz andere Gesetze - (Finanzamt, Gewährleistung, Haftung usw.)!

Bei so manchen Ebay-Angeboten z.B. kann ich über den/die Anbieter nur noch sagen "Denn sie wissen nicht was sie tun!" ....... Der Hammer kommt!! Es ist immer nur eine Frage der Zeit! Und dann kommt das ganz große Jammern "ich wußte doch nicht ...", "ich habe doch nur ..." usw.!

Gruß aus Werne

Guido
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