is nicht zugelassen!!!
hallo,
ich habe mich gestern mit einem freund unterhalten, der hauptkommisar bei der hiesigen polizei ist und der sagt, dass das freischalten an sich nicht strafbar ist, aber das schauen während der fahrt verstößt gegen die StVO und ist strafbar.
darüber hinaus sollte sich jeder, der für einen anderen das tv freischaltet, vorher schriftlich geben lassen, dass der jenige damit einverstanden ist, dass sein tv freigeschaltet wird und er sich über die risiken im klaren ist.
natürlich sollte man dies auch gleich mit einem haftungsausschluß für folgeschäden, wie z.b. verkehrsunfälle durch unaufmerksamkeit im straßenverkehr, verbinden, da man sonst ganz schnell mit im gleichen boot sitzt, wenn wirklich mal etwas passiert.
sollte es zu einem verkehrsunfall kommen und wird einem nachgewiesen, dass man das TV während der fahrt an hatte, so erlischt die betriebserlaubnis des fahrzeuges und es besteht kein versicherungsschutz!!!
ASLO VORSICHT...
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