mannomann, du bist schon schwer geschlagen.
ich riet dir ja schon mal zu einem anwalt.
wenn das fahrzeug zugesicherte eigenschaften nicht hat, kannst du durchaus an eine wandlung denken.
(stelle mir vor: kaufe TV, händler beruhigt mich, bis das bild richtig scharf ist, muss der tv ca. 1000 Std. gelaufen haben)


dich auf einen km-stand v. 10.000 km zu vertrösten, fällt sicher nur einem verkäufer ein, der keine ahnung hat.
wie gesagt, mach dich mal schlau (z.b. dekra, tüv, anderer händler, bmw-kundenbetreuung)
übrigens: dem verkäufer eine derartige techn. frag zu stellen ist von vornherein ein fehler

Fahrzeuggewicht:
du würdest dich wundern


ich habe mal die probe aufs exempel gemacht und den wagen selbst gewogen,nicht auf der badezimmerwaage


sondern bei einer grossen firma.
ich bin fast umgefallen: differenz zum kfz-schein knappe 200 kg
da staunst du!!!!!!
gruss jürgen
[Bearbeitet am 13.4.2003 von JB740]