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Alt 13.04.2003, 18:56   #5
JB740
the Senior :-)
 
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Ort: Meerbusch-Büderich
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Standard Thomas

mannomann, du bist schon schwer geschlagen.
ich riet dir ja schon mal zu einem anwalt.
wenn das fahrzeug zugesicherte eigenschaften nicht hat, kannst du durchaus an eine wandlung denken.

(stelle mir vor: kaufe TV, händler beruhigt mich, bis das bild richtig scharf ist, muss der tv ca. 1000 Std. gelaufen haben)

dich auf einen km-stand v. 10.000 km zu vertrösten, fällt sicher nur einem verkäufer ein, der keine ahnung hat.
wie gesagt, mach dich mal schlau (z.b. dekra, tüv, anderer händler, bmw-kundenbetreuung)

übrigens: dem verkäufer eine derartige techn. frag zu stellen ist von vornherein ein fehler

Fahrzeuggewicht:

du würdest dich wundern

ich habe mal die probe aufs exempel gemacht und den wagen selbst gewogen,nicht auf der badezimmerwaage sondern bei einer grossen firma.
ich bin fast umgefallen: differenz zum kfz-schein knappe 200 kg
da staunst du!!!!!!

gruss jürgen

[Bearbeitet am 13.4.2003 von JB740]
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