Zitat:
Zitat von M3-Cabrio
... da nur vorn
die gelben H&R-Federn fürn 740i
http://www.h-r.com/bin/29656.pdf
verbaut sind und hinten nur die Serienfedern.Eingetragen im KFZ-Schein seien
ja alle 4 federn von H&R.
In dem o.a. H&R-gutachten, welches der TÜV auf die Schnelle nicht fand und ich wegen bereits erfolgter Eintragung somit auch nicht dabei hatte,sind zwar
2 Achsen aufgeführt
aber es steht nicht eindeutig drin, dass nur 4 kürzere Federn gleichzeitig möglich sind.
Ich habe von einem forumsmitglied auch eine Kopie seines Briefeintrages aus
einem E32-Fuffi von der Dekra, wonach auch nur die vorderen Federn eingetragen wurden auf Basis dieses Gutachtens:
http://www.h-r.com/bin/29666.pdf
Beide Gutachten unterscheiden sich im Wortlaut dazu aber nicht.
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hallo,
hier der vollstädnigkeit halber die Antwort von H&R dazu:
"Vor Kauf und/oder Einbau der Federn
können Sie sich mit dem Teilegutachten
an Ihren TÜV-Prüfer wenden und diesen Fragen, ob er eine Verwendung der
VA-Federn mit serienmäßiger Hinterachse
akzeptiert/einträgt. In vielen Fällen zeigen sich die Prüfer kulant.
Eine Freigabe unsererseits gibt es dazu nicht."
das erklärt die oben geschilderte Situation. Es liegt also beim Prüfer, die sich
in vielen Fällen damit einverstanden erklären, aber in wenigen fällen wie meinem halt wahrscheinlich nicht.
gruss