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Alt 18.12.2003, 10:28   #10
John McClane
Gast
 
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Zitat:
Original geschrieben von Quinium
Zitat:
Original geschrieben von John McClane
Zitat/Quote:

Ich stelle fest, ich unterstelle, schreibe, ANDERE urteilen über das, was ich festgestellt habe.

Bis dahin ist das einfach nur dein Job.

Zitat/Quote:

Zudem lasse ich es mir dann nicht nehmen, der zuständigen Führerscheinstelle einen totschicken Bericht bez. der charakterlichen Geeignetheit zukommen zu lassen. Da fahren die voll drauf ab

Das gehört nicht zu deinem Job !
Das ist anmassend und unsachlich und eines guten Polizisten nicht würdig.

Das ist aber ein und das selbe! Jetzt denn klar was ich meine?!
Hi,

leider ist es nicht ein und das selber.

In einem Bericht würde stehen: "Der Fahrer hatte einen funtionsfähigen RW in seinem Fahrzeug installiert."

Anmassend ist: "Der Fahrer schien mir nicht die charakterliche Reife zu besitzen weiterhin ein Fahrzeug führen zu können, da ich ihn u.a. mit einem funktionsfähigen RW erwischt habe. (Oder ähnliches)

Deiner Aussage nach, schickst du ein Bericht der 2. Version an die Führerscheinstelle.


Gruss Sven
NEIN!!! EBEN NICHT!!!!!!!!!!
Ich stelle fest und teile DIESE Feststellung (RW an Bord) MIT der Anzeige dem SVA mit.
DAS ist es was ich meine, vielleicht habe ich mich da auch mißverständlich ausgedrückt: Wenn man nur glaubt, von einer Sache Ahnung zu habe, dann sollte man sich einfach mal raushalten. Ich mache meine Arbeit so, wie ich es muß, ich spiele nicht Richter oder Staatsanwalt, ich bin aber halt die ERSTE Instanz, die Feststellungen trifft. MEHR NICHT!
OB oder IN WIEWEIT einer dann tatsächlich charakterlich nicht zum Führen von KFZ geeignet ist, wird von anderen beurteilt.
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