Zitat:
Zitat von peter becker
Ja, mit so einer kleinen Veränderung durfte ein Bekannter von mir kürzlich
mal mit Taxi nach Hause fahren,da ihm der Polizist ganz einfach den
kleinen Stempel vom hinteren Kennzeichen abgekratzt hat.
Viele Grüsse
Peter
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Plaketten habe ich da noch nie abgekratzt, sehr wohl aber die Weiterfahrt untersagt. Ich habe auch bei ganz gravierenden Mängeln Fahrzeuge sichergestellt.
Wer Gasentladungslampen nachrüsten will, ist nun mal gewissen Spielregeln unterworfen.
Hat jemand keine aLWR und SWRA und kommt es dann zu einer Blendung des Gegenverkehrs, ist das eine Gefährdung.
Der Spass kostet 50-75 Euro und 3 Punkte für Führer/Halter.
Zudem ist die Leuchte ein bauartgenehmigtes Teil,welches nicht verändert werden darf.
Eine Veränderung eines solchen Teils kann nicht durch eine Einzelabnahme legalisiert werden, da der aaS keine neue Bauartgenehmigung erteilen darf.
Wenn ich also einen 735i sehe, der Xenonscheinwerfer hat, werde ich skeptisch, ist doch logisch

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Zitat:
Zitat von Alfi155
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Der Verkäufer weist auf § 50 (10) StVZO hin.
Allerdings muß dann auch die komplette Leuchteneinheit geändert werden, sprich es müßen Leuchten verbaut werden, die für Gasentladungslampen ausgelegt sind. Das sind NICHT die, wo derzeit Deine H1- Leuchtmittel drin stecken.
Vgl. hierzu § 22a (1) Nr. 7 StVZO.