Zitat:
Zitat von Waeller
Hallo Thomas,
habe vor einigen Wochen in einen 730iA,6cyl,Bj 92 einen Gatkaltlaufregler
einbauen lassen. Die von GAT mitgelieferte ABE wurde nicht anerkannt, da
dieser Automatikfahrzeugtyp nicht in der ABE verzeichnet ist und somit keine allgemein gültige Erlaubnis besitzt. Mein Hinweis auf die aufgeführte Erlaubnis
für das entsprechende Schaltermodell wurde verworfen mit der Begründung,
daß bei Automatik eine andere Steuerung des Abgasverhaltens vorläge ???
Ist aber hier im Forum schon mal so diskutiert worden, wenn ich mich recht
erinnere.
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Dann gehe zu einem anderen TÜV. Es gibt solche TÜV-Hirnis auch in der Stuttgarter Region. Hatte da auch schon massiv Stress mit denen. Fakt ist aber, wenn die HSN/TSN Kombination stimmt und der Automatik in der ABE nicht ausdrücklich ausgenommen ist, dann gilt diese für den Schalter und den Automatik!
So habe ich z. B. vor zwei Wochen mein GAT EGS aus dem alten V12 in den jetztigen eingebaut, ohne ABE zum TÜV Stgt. gefahren (alte Papiere dabei) und die haben das anhand deren Unterlagen gemacht. Bei der erweiterten AU haben die Grundwerte bis zu einer Drehzahl von 3.500 U/min gepasst. Der Prüfer wollte meinen Motor nicht höher drehen lassen weil "das 5HP18 Getriebe im 750er gerne kaputt geht wenn man zu lange hohe Drehzahlen im Stand produziert" (Originalton des Prüfers). Das EGS hat er dann eingetragen mit den Worten "wenns es im 92´er 750 funktioniert hat dann wirds wohl auch im 93´er funktionieren". Soviel zur Qualifikation mancher TÜV-Prüfer...