Zitat:
Zitat von max3_de
hallo,
eine nationale richtlinie ist nunmal aber keine verordnung (z.b. stvo/stvzo), geschweige denn ein gestz (z.b. stvg)! bei einer eu-rili sieht es etwas anders aus!
es gibt keine amtl. def. altersgrenze für reifen!
wenn der reifen keinen mangel hat (altersrisse, mind. profiltife u.s.w.) kann es keinen mangel im hu-bericht geben! bestenfalls einen hinweis!
mfg,
max
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Ich weiß nicht, ob das eine nationale oder europ.Richtlinie ist. Wenn man keinen Stempel bekommt, ist das auch ziemlich egal. Jedenfalls steht das sinngemäß drin, daß fahrzeuge mit Reifen älter als 10 Jahre nicht abgenommen werden. Wie der jeweilige Prüfer das handhabt, steht auf einem anderen Blatt.