Zitat:
	
	
		| 
					Zitat von Mogi  (Fahrzeugpapiere)Wäre Fahrgestellnummer und Datum Erstzulassung nicht ausreichend? Oder Kopie Kfz-Schein?
 
 (Serviceheft)
 Ich habe die Ersten vier Jahre den Service machen lassen, mit der Option auf Garantie und Kulanz. Ich behaupte mal:  Beim Service  hätte man niemals einen sich anbahnenden Federbruch entdeckt...
 
 (Schriftwechsel mit BMW)
 Nicht gemacht. Viel wird da auch nicht zusammen kommen.
 | 
	
 Ich denke, die Kopie der Zulassung ist wegen eventueller Zusatzeinträge (Räder, Spurplatten usw.) interessant.
Mein Serviceheft ist in dieser Hinsicht auch nicht aussagekräftig. Trotzdem ich den Wagen regelmäßig am Fahrgestell checken lasse, ist das niemandem vorher aufgefallen. Bei meiner freien Werkstatt hätten die das auch viel eher bemerkt, als bei BMW. Es ist eben ein Unterschied, ob jemand mit weißem Hemd und Krawatte "nachschaut" oder ein ölverschmierter Monteur die Dinge "anpackt". 
 
Schriftwechsel habe ich auch nicht, da es mir an einem Wochenende passiert ist und mir @DD gleich komplette EDC-Dämpfer besorgt hatte.
Primär geht es um die Initiierung einer weiteren Rückrufaktion wegen Materialfehlers und in zweiter Linie um die Durchsetzung von Forderungen gegenüber BMW.
Von daher würde ich sagen, einfach alles einsenden, was von den gewünschten Unterlagen vorhanden ist.