Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.06.2008, 20:36   #2
Mogi
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Mogi
 
Registriert seit: 11.09.2007
Ort: Neu Darchau
Fahrzeug: E38-730D(09.98)
Standard

Hallo
bommelmann!
Es geht ja voran. Drei Anmerkungen habe ich noch:

(Fahrzeugpapiere)
Wäre Fahrgestellnummer und Datum Erstzulassung nicht ausreichend? Oder Kopie Kfz-Schein?

(Serviceheft)
Ich habe die Ersten vier Jahre den Service machen lassen, mit der Option auf Garantie und Kulanz. Ich behaupte mal: Beim Service hätte man niemals einen sich anbahnenden Federbruch entdeckt. Für mich ist das Verlangen des Serviceheftes nicht einleuchtend und steht in keinem Zusammenhang mit den Brüchen. Es wird wohl darauf hinaus laufen: Ohne lückenlosem Serviceheft keine Kostenübernahme.

(Schriftwechsel mit BMW)
Nicht gemacht. Viel wird da auch nicht zusammen kommen.

Alles andere geht in Ordnung.

Ich kann also nur die 1. Position erfüllen.


Gruß
Mogi
Mogi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten