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Alt 25.05.2008, 18:11   #2
12Zylinder
der weiße Riese
 
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naja, ich kann Dir dazu nur soviel sagen, dass ich einmal den Fall hatte, das im Oktober ein Vollgutachten nach §21 StvZO erstellt wurde und ein Monat später zur Beantragung des 07er Kennzeichens eine Prüfung nach §29 STvZO erforderlich war.

Begründung des Ingenieurs: Er habe sich selbst über den Zustand des Fahrzeuges zu informieren, da sei es nicht relevant, was ein Kollege eine Woche zuvor festgestellt habe!

Ich denke, Du wirst nicht umhin kommen, die Gebühr zweimal zu zahlen!

Gruss
12Zylinder

Geändert von 12Zylinder (25.05.2008 um 18:53 Uhr). Grund: Fehlerteufel ausgemerzt
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