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Alt 23.05.2008, 22:24   #9
Claus
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@Udo

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1) Aufgrund des ungeraden Endbetrags gehe ich von einer regulären Auktion aus. Richtig? Dann biete den Artikel dem zweithöchsten Bieter an (siehe ebay-Optionen).

2) Beantrage die Erstattung der Verkaufsprovision. Dazu muss der Käufer dann die Bestätigung schicken und Du bekommst zumindest diese Provision erstattet. Diesen Schritt 2 würde ich vor Schritt 1 machen.

Alles andere lohnt bei dem niedrigen Betrag nicht. Das Auftreten des Verkäufers gleich mit Hinweis auf einen BGB-Paragraphen deutet entweder auf einen Juristen oder einen Neunmalklugen hin, der Dich damit einschüchtern will. Gibt schon komische Zeitgenossen, wobei Adi ja auch schon entsprechende Erfahrungen gemacht hat - und da war der Betrag fast 100 mal höher.

Gruß, Claus
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