WasndasfürnQuatsch ?!
Er kann einen Vertrag den sie mit Dir geschlossen hat schon mal gar nicht so einfach anfechten.
Sie ist volljährig und Du nicht zur Beratung/Aufklärung verpflichtet.
Den Irrtum, den sie begangen hat muß sie auch ausbaden.
Aber wegen der paar Kröten, laß es gut sein. Da hat wohl wieder so ein Schlaumeier im BGB gegoogelt.
Gegen Blödheit ist halt leider kein Kraut gewachsen
Bis denne,
Hoerky