Naja- die ausw- Mehrwertsteuer paßt zum Kurzzeitkennzeichen. Welcher Privatanbieter macht sich schon die Mühe....isch ebe Fahrzeug von die Cheffe und wird privat verkauft.
Selbst wenn es ein Freiberufler o.ä. wäre, gibt es eine Kollission mit Gewährleistungsansprüchen. (die grds. zu gewähren wären)