Steinschlag
Einen Scheinwerfer als elektronisches Gerät zu bezeichnen ist wohl etwas weit hergeholt. Das ist ein Gehäuse mit Glabdeckung, Reflektor und einer Glühlampe oder Gasentladungslampe. Solange es noch Abdeckgläser wie beim E38 gab, wurden auch nur die bezahlt bzw. gingen in der SB der Teilkasko unter. Beim E65 sieht das wohl anders aus. ACC dürfte auch unter zusätzlich zu versichernde Sonderausstattung fallen.
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