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Alt 20.05.2008, 22:05   #3
benprettig
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Nabend,

sehe dass ähnlich, weil ein Scheinwerfer mittlerweile hightech ist, bezgl. bixenon, Kurvenlicht usw.

Allerdings kommt es auf die AGBs an, die zum Zeitpunkt des Vertrages gelten! Ausser man hat neue bekommen und wurde auf Sonderkündigungsrecht hingewiesen.

VK muss auf jeden Fall zahlen. Für TK gilt "Glasbruch". Glasbruch ist natürlich schlicht und einfach Verglasung. Aber eine Linse ist eigentlich keine Verglasung. Die Scheinwerfer sind extra erwähnt.

Mein Fazit: VK ja, TK nein. Beim anderen Kunden den Schaden bezahlt. Kulanz....

BEN
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