Wenn ich irgend etwas von einer Behörde möchte, so muß ich das garantiert in einem formular beantragen. Wenn ich dieses Formular nicht leserlich ausfülle, kriege ich es garantiert unbearbeitet zurück ( sofern man meine Adresse entziffern kann).
Wenn sich gegen derartige Schmierereien keiner wehrt, wird sich nichts ändern. Zahlen muß man, wenn man das Vergehen begangen hat, ist klar. Allerdings muß man auch lesen bzw. zumindest zweifelsfrei erkennen können, welchen Vergehens man beschuldigt wird.
Notfalls muß halt ein Dolmetscher gestellt werden.
Also ich würde mich gegen so einen Wisch wehren, oder ihn zumindest meiner örtlichen Zeitung zur Veröffentlichung zugänglich machen.
Gruß aus der Pfalz
Matrose