(teil-)gepanzerte Sonder-Kfz
Auch in diesem Bereich ist in den vergangenen Jahren ein 'Generationenwechsel' vollzogen worden. Die Aufstockung auf 'B7'-Klasse ist für Aussenstehende die einzig sichtbare Massnahme hierzu. Die Unterklassen rückten mit ihren Umbau-Paketen anteilig nach. Fahrzeuge aus den (End-)90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts entsprechen endgültig nicht mehr dem aktuellen Stand der Möglichkeiten, daher sind die Gebrauchtwagen aus jener Zeit mittlerweile frei handelbar, zu 15% des ehemaligen Neupreises bei Privatangeboten, da das Wissen um deren Schwachstellen längst zum Allgemeinwissen in interessierten Kreisen gehört. Die Euro-Neuwagenpreise für aktuelle Ausführungen entsprechen nun jenen, welche in den letzten DM-Jahren in gleicher Höhe genannt wurden.
Für die neue Generation gilt:
B4/5-Fahrzeuge sind melde-, B6/7-Ausführungen genehmigungspflichtig, wenn eine deutsche (Kennzeichen-)Zulassung angestrebt ist. Für den (reinen) Handel mit dieser Fahrzeuggattung gilt die Gewerbeordnung.
(Nebenbei, die in Privatnutzung befindlichen Sonder-Schutz-Fahrzeuge sind die ersten Wagen, welche im Verteidigungsfall von Amts wegen 'eingesammelt' werden.)
Mit Grüssen, FrankWo.
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