@Lexmaul
FALSCH!!!! Bei über 60% des Wiederbeschaffungswertes ist der Wirtschaftl.Totalschaden erreicht! Wie gesagt ich rede hier von Kaskoschäden. VK/TK
Die 130% Regelung greift nur wenn mann selber unschuldig ist und die Gegnerische Vers. zahlen muss! Gehts an die eigene Vers. gilt die oben genannte Regelung!
Ich bin erst von einem Kakoschäden ausgegangen.
Erst informieren, dann schreiben!
