Vollkommen legal:
StVZO § 19 - 24.
Ergänzung ist das "Fortbestehen der Betriebserlaubnis mit Rapsöl oder Rapsölmethylester" definiert. Dort steht: "Die Betriebserlaubnis eines Dieselfahrzeugs erlischt nicht, wenn das Fahrzeug anstelle von Dieselkraftstoff mit Rapsöl oder Rapsölmethylester (RME) betrieben wird. Eine rechtliche Handhabe, den Betrieb von Kraftfahrzeugen mit in Frage gestellten Kraftstoffen zu untersagen bzw. einen Abgastest mit einem vom Referenzkraftstoff bei der Typprüfung abweichenden Kraftstoff zu fordern, gibt es nicht."
Das Zeug unterliegt bei der Verwendung auch einer Minderalölsteuer von 0,00 Euro