Moin, moin
keine Angst, aber wie sagte der Italiener doch gleich: "aber isch habe doch gar keinen Einkaufswagen!"
Zitat:
Zitat von the-pet
So das heißt wenn ich Felgen erwische die mir gefallen und es sich um Original BMW handeln und die die Kennung 7Jx15 aufweisen kann ich diese kaufen? Egal ob sie vorher auf einem 3er 5er oder sonstigen Modell aufgezogen waren?
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Die passenden Felgen haben die Größe 7Jx15 5-loch (für die Radschrauben) und einen Lochkreis von 120mm!
Zitat:
Zitat von the-pet
Und der Reifendurchmesser? also die 225 bzw. 205mm sind egal? Kann ich auch 235 aufziehen ohne das neu eintragen zu lassen? oder ist in meinem Fall, weil eingetragen 225 das Maximum?
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225 oder 205 steht für die Reifenbreite, nicht den Durchmesser!
Ergo bedeutet 225, dass der Reifen 225mm breit ist, ein 205er eben "nur" 205mm.
So, und jetzt wird´s etwas komplizierter, da in den neuen Fahrzeugscheinen teilweise die Rad-/Reifenkombinationen nicht mehr eingetragen werden, resp. auch nicht mehr eingetragen werden müssen. Es gibt da wohl mehrere Möglichkeiten, wenn eine Rad-/Reifenkombination auf dem Wagen montiert ist, diese aber nicht im neuen Fahrzeugschein eingetragen ist: 1. Die Reifen können im Rahmen der Hersteller-ABE AUCH erlaubt sein. Dann müssen sie nicht mehr unbedingt in den neuen Papieren aufgeführt sein. 2. Die Reifen könnten im Rahmen einer Einzelabnahme zugelassen sein und der Vorbesitzer hat sie nicht eingetragen oder (in die neuen Papiere) eintragen lassen, oder 3. Der Vorbesitzer hat sich nicht um eine Eintragung gekümmert und das Fahrzeug wurde so abgenommen. Wenn die Reifen nur um eine Nr. größer sind, würde dies (mit Einschränkungen) auf die erste Möglichkeit hindeuten. Frag einfach mal bei einer der TÜV-Stellen nach; wenn Du eine Reifengröße montieren willst, welche bislang nicht in Deinen Papieren eingetragen war, die haben die ABEs für die gängigsten Fahrzeuge da.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der sich explizit mit dem neuen Fahrzeugschein auskennt.
Gruss
12Zylinder