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Alt 06.05.2008, 16:38   #7
küfi
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So, hier das amtliche Ergebnis:

Scheinwerferreinigung und autom. Leuchtweitenregelung sind erst ab 1.4.2000 Pflicht, weil da der §50(10)StVZO eingeführt wurde. Nachlesbar unter Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/b100013f.pdf. Alles was davor zugelassen ist, braucht diese Einrichtungen nicht.
Sollte man jedoch ein Auto mit der EZ vor dem 1.4.2000 nachrüsten wollen, benötigt man SRW und aLWR natürlich.

Grüße
küfi
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