So, hier das amtliche Ergebnis:
Scheinwerferreinigung und autom. Leuchtweitenregelung sind erst ab 1.4.2000 Pflicht, weil da der §50(10)StVZO eingeführt wurde. Nachlesbar unter
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/b100013f.pdf. Alles was davor zugelassen ist, braucht diese Einrichtungen nicht.
Sollte man jedoch ein Auto mit der EZ vor dem 1.4.2000 nachrüsten wollen, benötigt man SRW und aLWR natürlich.
Grüße
küfi