Zitat:
Zitat von fritz750
In diesem Fall mit 1% vom Neupreis pro Monat.
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Richtig, zusätzlich müssen noch die Fahrten zu und von der Arbeitsstätte
zum Wohnort (km) versteuert werden. Kann dann in der Jahressteuererklärung wieder zum Ansatz gebracht werden.
Gruß Waeller