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Alt 26.04.2008, 20:51   #5
ralfstuttgart
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Liefertermine für individuell konfig. KFZ sind zu 99,9% unverbindlich - entsprechend sind idR. auch die AGB formuliert - außer Du hast ein "fix" in den Vertrag reinschreiben lassen, oder anderweitige, die den Liefertermin präzisierende Vereinbarungen getroffen. ( darauf wiederum lassen sich 99,99% der Händler nicht ein).
Allein schon die Formulierung 8-10Wochen sagt - unsbestimmter geht es fast nicht mehr.

Nach den sog. NeuWagenVerkaufsBediningen NWVB (sofern Bestandteil Deines Vertrages) darf der Liefertermin um 6 Wochen überzogen werden -also die 10 Wochen ab Vertragsschluß + nochmal 6 Wochen.
Willst Du dann vom Vertrag zurücktreten, mußt Du nochmal eine angemessene Frist zur Erfüllung der Kaufvertrages gewähren.
In Verzug kannst Du ihn aber bereits mit entsprechender Aufforderung nach diesen 6 Wochen bringen.

Problem ist, daß gerade voll ausgestattete Fahrzeuge (bis unter's Dach ) schon bei kleinsten Lieferverzögerungen der Zulieferer in der Warteschleife hängen - manchmal hängt es an den Alufelgen, am Leder........und gerade VW, Skoda.....da läuft die Produktion bei div. Modellen am Anschlag.
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