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Alt 23.04.2008, 13:09   #4
fritz750
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Zitat von Jippie Beitrag anzeigen
Angefangen von rabiaten Autofahrern die einem den Hals umdrehen falls Sie bemerken wer da geblitzt hat, bis hin zur Rennleitung, die sicherlich auch nen entsprechenden Paragraphen für soetwas zur Hand hat.
Ich bin da absolut juristischer Laie aber ich denke da so an "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" oder "Amtsanmaßung".

Gruß Jippie
Ich glaube da ist der verärgerte Fahrer noch ungefährlicher als die Strafe die man bekommen kann

Aber der Käufer ist bestimmt kein Spaßvogel, sondern ein Spießbürger und selbsternannter "Verkehrserzieher" der jetzt in seiner Schrebergarten oder Reihenhaussiedlung für Ordnung sorgt.

*duck und schnell weg hier*
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