Hallo Leute,
nachdem ja mehrere schon ihr Geld loswerden wollten, kommt jetzt Bewegung in die Sache. Bitte beachtet die Mail von gestern Abend. In ihr sind alle Daten enthalten.
Die persönlichen Daten von Euch sollen in das Roadbook wandern. Ich habe vor, dieses schon vor der Fahrt an Euch zu versenden. Damit kann man sich schon mal auf die Fahrt vorbereiten und sich auf den Fotos mit den neu hinzu gekommenen Gesichtern vertraut machen.
Es waren einige dabei, die bei der Vorauszahlung 137,50 pP. überwiesen haben. Diejenigen überweisen natürlich auch 2,50 € pP. weniger als in der Mail steht. Wer es nicht mehr weiß, was er überwiesen hat, bitte U2U an mich.
Im Moment haben wir 2 DZ frei. Eigentlich eine tolle Konstellation für Kurzentschlossene.
Wer also jemand weiß, der soll mich bitte per U2U verständigen.
Ich werde die Zimmer noch bis 7. Mai 2008 halten, da wir bis 30 Tage vor Reiseantritt nur 10% Stornokosten haben. Natürlich wollen wir aber die zurückgetretenen nicht über Gebühr belasten. Deshalb werde ich die Zimmer am 7. Mai als storniert melden, falls sich bis dahin keine weiteren Personen angemeldet haben.
Hier der Auszug aus den AGB des Veranstalters, bezüglich Stornierung:
5.1. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ZeitRäume eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu erwerben ist, bestimmt. ZeitRäume kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. ZeitRäume kann eine pauschalisierte Entschädigung wie folgt verlangen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10%
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 45%
ab 7. bis zum Tag vor Reiseantritt 55%
Abreisetag, Nichtantritt 75%
Es steht Ihnen selbstverständlich stets frei - auch bei Berechnung der pauschalierten Stornogebühren -, nachzuweisen, dass ein Schaden in der von ZeitRäume berechneten Höhe nicht entstanden ist.
5.2 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), fordert ZeitRäume bis zum 35. Tag vor Reiseantritt kein Umbuchungsentgelt. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Insoweit wird auf die unter 5.1 genannten Entschädigungsregeln verwiesen. Der Kunde kann auch hier jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten durch die Umbuchung entstanden sind. Im Einzelfall kann ZeitRäume sich ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht um eine Umbuchung auch nach dem 35. Tag vor Reiseantritt bemühen.
5.3 Statt zurückzutreten, kann der Kunde eine Ersatzperson stellen. ZeitRäume behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die durch den Wechsel in der Person des Reisenden entstehenden Mehrkosten und den Reisepreis haften ursprünglicher und neuer Reisender gesamtschuldnerisch.
Also für diejenigen, die derzeit storniert haben, heißt das, Sie zahlen nur 10 % des Reisepreises, bekommen also noch Geld zurück von mir.
Die Reisekostenrücktrittsversicherung tritt ein bei:
Tod, Unfall und unerwarteter schwerer Erkrankung
erheblichen Schaden am Eigentum der versicherten Person
plötzlicher Verlust des Arbeitsplatzes
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
Risikopersonen sind:
Die Ehegatten/Lebensgefährten der versicherten Person
Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel und die Schwieger......
diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben und deren Angehörige
diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Ich werde nun nochmal einen Extra Thread aufmachen für die beiden stornierten Doppelzimmer.
Vielleicht findet sich ja noch der ein oder andere verirrte N... Sternfahrer, der nun doch in den Süden will.
Schöne Grüße
Horst