@BMW Devil 735:
Du weißt, dass Eintragungen keineswegs "sicher" sind.
Eine Eintragung ist nur etwas, was EINEM Sachverständigen an diesem Tag als "OK" vor kam.
Die Rennleitung darf Dich bei nicht nachvollziehbaren Eintragungen zum TÜV begleiten und wenn der Sachverständige dort dann der Meinung ist: "das gibt es nicht" wird die Eintragung auf Deine Kosten AUSGETRAGEN und Du bist dennoch dran.
Ich dachte früher ähnlich wie Du.
HEUTE aber läuft bei mir alles, was kritisch ist mit ABE.
Weil:
Bei der ABE müßte so ein Grün-Weißer-Willi sich mit dem Hersteller des Teils anlegen.
Und auch mit dem Grüfer, der die ABE "erstellt" hat.
Beide lasse sich von einem dahergelaufenen Bullen nix sagen und das weiß die Rennleitung auch.
Gegen eine ABE (solange sie nicht gefälscht ist) machen die nix.
Eintragungen dagegen sind absolut nicht "sicher".
Soll ich Dir meinen letzten Brief vom VW zufaxen ?
Da war dann alles voll geschrieben.
Das eingetragene gelbe Standlicht vorne und den Gruppe-A-Auspuff hat der Gutachter dann damals nicht akzeptiert. ... nur den "leicht" bearbeiteten Motor hat keiner erkannt. *grinz*
. aber diese Zeiten sind vorbei.
Heute glänze ich mit einem Serienmäßigen Auto, welches 2 Seiten Fahrzeugschein braucht, weil Euro-2-Umrüstung nun mal nicht in 2 Zeilen paßt. Grrrrrrrr.
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Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
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