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Alt 11.04.2008, 19:58   #9
daywalker740i
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HAUPTSCHEINWERFER aber nur wenn kein Xenon verbaut wurde sonst ist das OK. Xenon haben die EG Bauartgenhemigung auch im Ausland!
Zitat:
Zitat von Hardy Beitrag anzeigen
Baurat =
Sachverständiger, der beim Land angestellt ist;
Umgangssprache im HH-Bereich für Wiederzulassungen/Voll- und Einzelabnahmen

Zum Dänemark-7er:
Probleme sind nicht zu befürchten, vorausgesetzt das Fahrzeug ist technisch i.O., und es ist die deutsche bzw. europäische Ausführung. Wenn es ein US-Modell ist sind diverse Um- oder Nachrüstungen erforderlich (z.B. Hauptscheinwerfer, Nebelschlußleuchte). Desweiteren sind viele dänische Anhängekupplungen bei uns nicht zulässig.
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