Zitat:
Zitat von Spawn
@ Olli : Hier habe ich aber in dem Katalog die Werksseitige Freigabe gefunden.
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Na dann lies doch mal, wofür die Auflage
9) steht (auf dem letzten Blatt des Dokuments).
Diese Auflage (= unumgängliche Bedingung für die Gültigkeit der werksseitigen Freigabe) findest Du nämlich bei dem 8Jx17-Rad.
Oder was die Auflage
10) beim 9Jx17-Rad bedeutet. Ebenfalls unumgänglich, wenn man das Ganze hinterher als "ab Werk freigegeben" bezeichnen will.
Umgangen werden können diese werksseitigen Auflagen freilich, eben durch eine Einzelabnahme.
Finde ich allerdings gar nicht weiter tragisch, technisch sollte einer 8Jx17-und 235er-rundum-Ausstattung nix im Wege stehen. Ich würde bei o.g. E-Mailadresse höflich nach einem Tragfähigkeits-/Festigkeitsnachweis sowie der "ABE" = Herstellerbescheinigung Nr. 138 fragen. Das sollte als Grundlage für eine Einzelabnahme ausreichend sein.
Nicht weiter tragisch, denn: die E 32-"M 5"-Felgenvariante (also die 9Jx17-Felge mit der ausschließlich für den E 32 vorgesehenen ET von 26) ist kaum auffindbar. Will man einen E 32 exakt nach der Werksfreigabe umrüsten, braucht man sie aber, eben für die HA. Das könnte einige Monate dauern, bis man bei ebay oder im hiesigen "Biete"-Markt ein entsprechendes Angebot findet.
Olli