Hat mit Abschreibung erstmal nichts zu tun.
Er will mitteilen, dass er differenzbesteuert. Er zahlt - wie oben schon richtig vermutet - die USt nur auf den Betrag zwischen Einkauf und Verkauf.
Auf der Rechnung kann daher keine MwSt ausgewiesen werden, d.h. Du könntest keine Vorsteuer ziehen - eine Abschreibung ist natürlich weiter möglich.
Für den Privatmann ist das ganze aber sowieso völlig uninteressant.
Der Verkäufer weist ohnehin nur darauf hin, weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist. (Das ist eine der Bedingungen für den
25a).
Gruss
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