Zitat:
Zitat von Uli
Wenn die Dinger keine ausdrückliche Zulassung haben, (und die erhalten's nun mal nicht durch eigeninitiativen Leuchtkraftvergleich  ), sind sie's nicht und damit erlischt die Betriebserlaubnis.
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Moin Uli,
Du bist ja nicht der einzige, der gleich vom Erlöschen einer Betriebserlaubnis spricht, wenn einer mal ein Blinkerbirnchen oder eine Schraube am Kofferraumdeckel austauscht. Zum
Erlöschen einer Betriebserlaubnis gehört mehr. Ich zitiere mal:
"Änderungen können nur durch:
- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
- Entfernen von Bauteilen
vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird. Wenn also jemand den Auspuff verliert, liegt keine Änderung i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO vor und damit kein Erlöschen der BE. Anders, wenn beispielsweise der Mittelschalldämpfer entfernt wird, um einen „kernigeren“ Sound zu erreichen.
Durch die Änderung müssen jedoch eine oder mehrere weitere tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Entweder muss
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden."
Teil 1 ist die landläufige Meinung, aber der Teil 2 (den ich kursiv dargestellt habe), wird gerne ignoriert und so das Märchen vom Erlöschen der Betriebserlaubnis selbst bei kleinsten Änderungen in die Welt gesetzt! Auch die hier an Bord befindlichen Anwälte haben das schon mehr als einmal dargelegt!
Topic: Ich sehe durch das Anbringen von Standlichtringen keine Änderung der Fahrzeugart (es bleibt wohl ein Auto, oder nicht?

), keine Erwartung einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern und auch keine Verschlechterung der Abgas- und Geräuschwerte. Also wo erlischt jetzt die Betriebserlaubnis?
Gruß, Claus