Thema: Autoverkauf
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Alt 03.04.2008, 16:27   #5
MartinE32
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da brauchst Du noch nicht einmal einen Rechtsanwalt dafür .... Einspruchsfrist nicht verpassen, Einspruch einlegen, Kaufvertrag vorlegen bzw. Zeugen benennen ab wann und wie viel Uhr das Fahrzeug übergeben wurde und gut is .....

Hat der Käufer auf Deine Mitteilung sich nicht gleich bei Dir entschuldigt und die Sache richtig gestellt ? Wenn Nein, wundere ich mich über deine Aufregung nicht ...

ich persönlich kaufe Autos nicht von privat, wenn ich mich für die Zulassung für Probefahrt und Überführung kümmern muss .... habe dagegen auch nichts, wenn man dann entsprechende Vertragsformulare wie bspw. die des ADAC benutzt, bei denen entsprechende Mitteilungskärtchen an die KFZ Zulassungsstelle, mit welchem man den Verkauf anzeigt, beiliegen und die man dann eben verwendet ..... damit wäre auch der Strafzettel gleich beim richtigen gelandet ....

also: Kirche im Dorf lassen, das nächste mal die richtigen Unterlagen verwenden und derjenige, der das Auto gekauft hat, hat sich gefälligst auch bei der Polizei zu melden und sich dafür, dass ein Strafzettel beim alten Halter angekommen ist zu entschuldigen ...

Gruß
Martin
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