@tommy
Vergiss nicht, dass der Händler im Normalfall neben der €+ auch noch Gewährleistung für 2 Jahre geben muss -wenn er diese nicht im KV einschränkt. Also im schlimmsten Fall muss er für den im Vertrag definierten Zustand des Autos gewährleisten. Ich strebe gerade ein Gerichtsverfahren mit Streitwert ca. € 3500,-- an Mängel: Kat, Stoßdämpfer vorne, Strebe Hinterradaufhängung, Zündschloß und Kleinigkeiten - da kommt schon etwas zusammen. Also wenn klar ist, dass der Händler Garantie und Gewährleistung abgibt kann es sich wirklich dafürstehen.
Grüße Hein2
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