Zitat:
Zitat von Wölfi
Hallo Franky,
dem muss ich dir leider widersprechen!!!
Ich arbeite als Techniker u. FASI (Fachkraft für Arbeitsicherheit) im DHL / Deutsche Post Frachtzentum
und es ist verboten Airbags zu versenden. (AGB)
Man kann Paketen nicht ansehen was im sie im inneren verbergen, passiert aber
etwas, ist der Versender reif.
Durch die Elektronik mit der die Verteilanlage gesteuert wird, könnte ein Airbag auslösen.
Beste Grüße
Wolfgang
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Also meine Herren!!!
Lenkräder komplett mit Airbag (fest) in einer dafür entsprechenen Box dürfen angeboten & auch verschickt werden.
Ein loser Airbag darf weder an den Endverbraucher verkauft werden, noch mit der Post verschickt werden, geschweige denn im Kofferraum mitgeführt werden.
Ein lose Airbag fällt nach meiner Info nach unter das Sprengstoffgesetz.
http://www.bam.de/
Grüssle
Raffael