Zitat:
Zitat von Denis!
Hättest Du abstreiten und Dich nicht drauf einlassen sollen - ist ohne nachweislichen Hintergrund (z.B. Radaranlage oder Hinterherfahrt über längere Distanz) nicht rechtskräftig.
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Hi, in Austria schon. Da darf die Rennleitung sogar Geschwindigkeiten schätzen.
Ist mir mal passiert wo ich noch im Aussendienst war.
Ich fahre gemütlich seinerzeit mit meinem Vertretereimer (VW Passat) auf der Autobahn nach Insbruck mit genau 130 km/h und nach der nächsten kurve wurde ich angehalten. War angeblich mit 180 unterwegs.
Na ja, die Rechtsabteilung meines Arbeigebers und das EU Recht haben das ganze dann gekärt.
Viele Grüße
Olly...