Hallo, wenn er bei eb.. abgemeldet ist und du noch nicht bezahlt hast, dann hast du doch keine Probleme. Fahr nicht hin und fertig. er kann dich ja noch nichtmal schlecht bewerten, wenn er sich abgemeldet hat. Ist vielleicht nicht die feine englische Art aber bevor du 400km für nix und wieder nix zurücklegst würde ich fast diese Variante vorziehen. Schreib ihm einfach eine Email, daß du von deinem 14tägigem Wiederrufungsrecht gebrauch machst und du hast deine Schuldikeit getan. Als gewerblicher Verkäufer hat er keine andere Möglichkeit als das zu akzeptieren.
Na siehst du, so einfach bist du aus dem Schneider. Nochmal Glück gehabt.
LG Benni
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