Wenn man bewusst ein BASTLERFAHRZEUG kauft, dann ist die Sache doch wohl klar. Echt ätzent, wenn man dafür dann auch wieder eine Versicherung bemühen muss.
Wenn man gemeinsam bei der Besichtigung feststellt, das der Wagen doch nicht so perfekt ist wie angenommen, dann kann man doch nun feststellen, das ihr euch beide darauf geeinigt habt, das es eben nur noch ein Bastlerfahrzeug ist ---- wo ist das Problem?
Verständnislose Grüße
Frank
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