Zitat:
Zitat von FREDXXX
Aber jetzt mal im ernst die Aussage ist ja schon fast kriminell, ....Keiner Bezahlt den Motorschaden, nicht mal der Umrüster ist im Ernstfall dafür haftbar, wenn er nachweislich keine Groben Fehler gemacht hat --->
Wer entscheidet nun ob er ein Fehler gemacht hat ? - > ein Gutachter ...
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Na na, nun hau(t) mal nicht so auf die Sahne - da kommt nur viel Schaum bei raus.
Schon mal was von Kulanz gehört ... ? Und @Ellemeet hat recht, der Hersteller Prins ist da seehr kulant, natürlich im (eigenen) Geschäftsinteresse.
Ich kenne auch lokale Umrüster, die früher eine LPG-Anlagen-Zusatzversicherung mitangeboten haben. Da diese Versicherung recht teuer ist und Schäden selten, haben sie ihr System umgestellt: sie bieten keine Versicherung mehr mit an, sparen sich damit die Kosten der Versicherung, und tragen stattdessen die Kosten eines (Motor-)schadens - so er denn im seltenen Falle mal eintritt - lieber aus eigener Tasche, statt mit dem Kunden in einen unendlichen Gutachterstreit zu gehen (natürlich nur, wenn zwischenzeitlich kein Anderer an der LPG-Anlage herumgepfriemelt hatte). Denn der Gutachterstreit nützt keinem etwas (abgesehen vom Gutachter und den RAn) und schadet dem (Umrüst-)Geschäft. Q.E.D., einen Schaden hat dieser Umrüster sich nachweislich ans Bein gebunden, auch wenn die Schadensursache nicht ganz eindeutig war. Der Kunde war's zufrieden, und hat dem Umrüster 3 neue Aufträge beschert. Soviel zu der These: den Motorschaden zahlt der Umrüster nicht. Kommt halt auf den Umrüster (und den LPG-Anlagen-Lieferanten) an! Prins ist da
Greets
RS744