Man darf das verbauen, was Typgeprüft und für exakt dieses Auto gebaut wurde. Ob die (ausgeschaltet) rot, grün, gelb oder welche Farbe auch immer haben ist egal, solange sie (durch die Typprüfung garantiert) in den richtigen Farben mit den richtigen Helligkeiten leuchten.
Wobei wenn ich mich recht entsinne müssen die nicht einen Helligkeitswert X haben, sondern nur "gut erkennbar" sein. ... und z.B. dass die Bremsleuchten heller sind als die Begrenzungsleuchten ist nicht vorgeschrieben. Genau so wenig wie hell eine Nebel-Schlussleuchte sein soll. .. das ist ja wie wir aus der Praxis wissen total unterschiedlich (manche so hell wie ein Schlusslicht, andere so hell wie eine Flutlichtanlage).
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Signatur:
Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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