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Zitat von freelife
@joerg
pixelfehler, batterie, und pdc .... wie soll man das übersehen beim kauf als käufer??? einzig udn alleine die öl-sache wäre ein versuch wert udn selbst das ist butterweich..
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Hier liegt das Problem. Pixelfehler sind Außentemparatur abhängig. Erst als es kalt wurde fielen die auf. Weißt du, wie gut deine Batterie ist? Machst du einen Leistungstest derer beim Kauf?
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Zitat von freelife
ps: der klagende ist in der beweislast ..... nicht der beklagte! also der käufer muss dem händler wissen über die mängel nachweisen, um mit versteckten mängeln argumentieren zu können.
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Aber erst nach den 6 Monaten. Innerhalb der ersten 6 Monate ist der Verkäufer, als hier der Beklagte in der Beweislast mir zu beweisen, dass das Fahrzeug ohne Mängel war. Hier schließe ich auch die schleichenden Mängel mit ein. Alles andere wäre ja zu einfach. So könnte man irgendwelche Dinge mit Klebeband notdürftig reparieren und wenn der Kunde vom Hof ist und beim nächsten Regen löst sich das Ding auf ist er aus der Haftung??? Wäre das ganze Gesetz ja für den A...h.
Gruß
Jörg