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Alt 18.02.2008, 13:24   #8
trajanus
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Fahrzeug: BMW 540i (E39)
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Hallo Joerg,

aber die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Händler. Er muss Beweisen, dass der Motor zum Verkaufszeitpunkt keinen erhöhten Ölverbrauch und auch sonst keine hingefriemelten (verdeckten) Mängel hatte.
Das Thema CarGarantie ist eigentlich eine Art Versicherung für den Händler, damit er auf hohen Kosten bei z.B. Motor- oder Getriebedefekten nicht selber sitzen bleibt.

Grüße Trajanus
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