@joerg
pixelfehler, batterie, und pdc .... wie soll man das übersehen beim kauf als käufer??? einzig udn alleine die öl-sache wäre ein versuch wert udn selbst das ist butterweich.
der händler hat hier gerade klar die besseren karten. denn gewährleistung! nicht garantie .... sollte er aber eine garantie gegeben haben (car Garantie) muss zwingend geprüft werden auf was er ne garantie gegeben hat.
ps: der klagende ist in der beweislast ..... nicht der beklagte! also der käufer muss dem händler wissen über die mängel nachweisen, um mit versteckten mängeln argumentieren zu können.
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