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Alt 18.02.2008, 13:13   #5
freelife
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Ich würde meinen ja, denn der Mängel trat ja nun erst jetzt auf wie du selbst sagst. Es handelt sich ja nicht um versteckte Mängel wenn ich deine angegebenen Mängel genauer definiere. Du müsstest theoretisch dem Händler nachweise dass er beispielsweise wusste dass die PDC Funktion fehlerhaft war (Beispiel). Du wärst in der Beweispflicht, nun frag Dich wie du das Beweisen willst ohne saubere Zeugen.

Ich würde eher diese Car Garantie genauer prüfen .... denn was da drin steht könnte nützlich sein. Über Gewährleistung kannst du meiner pers. Meinung nach nix mehr holen bei den Mängeln die Du aufzählst.
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